Verbraucherschutz: Amazon Prime passt Abmeldeverfahren an EU-Verbraucherschutzvorschriften an

Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden hat Amazon zugesagt, sein Abmeldeverfahren mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU und dem EWR wird es möglich sein, sich auf der Plattform mit nur zwei Klicks über eine markante und eindeutige „Cancel“-Schaltfläche von Amazon Prime abzumelden. Diese Änderung war notwendig, um den EU-Verbraucherschutzvorschriften und insbesondere der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Genüge zu tun. Nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), des norwegischen Verbraucherrats und des Transatlantischen Verbraucherdialogs wurde die Kommission im April 2021 in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden tätig. Das gemeldete Verfahren war so gestaltet, dass bei der Abmeldung zahlreiche Hindernisse überwunden werden mussten, darunter komplizierte Navigationsmenüs, unklare Formulierungen, verwirrende Wahlmöglichkeiten und wiederholte Verleitungstechniken („Nudging“). Amazon hat sich nun verpflichtet, sein Abmeldeverfahren zu verbessern, und wird die Änderungen ab dem 1. Juli 2022 umsetzen.

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