Das Europäische Parlament hat dem Vorschlag der Kommission zum „Recht auf Reparatur“ vom März 2023 angenommen. Verbraucher sollen dadurch ihre elektronischen Geräte kostengünstig reparieren lassen können, sobald die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist. Hersteller werden verpflichtet, transparent über Reparaturleistungen zu informieren, inklusive geschätzter Kosten. Eine neue europäische Reparaturplattform soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Mehr Information unter dem Link: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20590/recht-auf-reparatur-reparieren-einfacher-und-attraktiver-machen