Rechtsstaatlichkeit in der EU

Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU- Kommission erklärte in Ihrer Botschaft zur Lage der Union 2021 am 15. September 2021:

„Die europäischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit sind nicht nur in unseren Verträgen verankert, sondern sie sind Teil unserer Seele und dessen, was uns heute als Europäerinnen und Europäer ausmacht. Die europäischen Werte, die EU-Verträge und das europäische Recht gewährleisten die Freiheit,

  • zu sein, wer man ist,
  • zu sagen, was einem durch den Kopf geht,
  • zu lieben, wen man will,

und sie garantieren die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Damit die Menschen sich auf diese Rechte verlassen können, muss die Justiz unabhängig sein. Die Mitgliedstaaten müssen sich an das EU-Recht in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs halten. Nach besorgniserregenden Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten hat die Kommission rechtliche Schritte eingeleitet und wird dies gegebenenfalls auch weiterhin tun. Daher wird die Kommission alles unternehmen, um sicherzustellen, dass die EU-Haushaltsmittel nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgegeben werden. Ferner werden die jährlichen Berichte der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit ab 2022 konkrete Empfehlungen an einzelne Mitgliedstaaten enthalten.“