Am Konsortium sind verschiedene Einrichtungen zur Unterstützung von Unternehmen, darunter Handelskammern und Berufsausbildungszentren mit entsprechender Erfahrung bei der Durchführung von berufsbildenden Praktika für Auszubildende beteiligt. Alle Einrichtungen verfügen über gute Kontakte zu Unternehmen und Ausbildungszentren in ihrer Region.
In den meisten europäischen Ländern besteht für Lehrlinge die Möglichkeit, Praxisabschnitte der Ausbildung in Unternehmen zu absolvieren. Für derartige Inlandspraktika bestehen Richtlinien und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Durchführung. Für den Fall, dass das Praktikum im Ausland stattfindet, sind weitere Bestimmungen einzuhalten, um das Praktikum erfolgreich zu absolvieren. Dies betrifft auch das Mobilitätsprogramm der europäischen Union. Die beteiligten Partner müssen sich mit der Lösung der i. d. R. bei der Teilnahme am Mobilitätsprogramm auftretenden Probleme auseinandersetzen. Z. B. ist seitens der Unternehmen die Unterbringung der ausländischen Praktikanten zu klären. Berufsschulen und andere Bildungseinrichtungen stoßen vielfach auf Schwierigkeiten, wenn sie für ihre an Auslandsaufenthalten interessierten Auszubildenden ein Praktikumsunternehmen suchen. Auch die Motivation der Studenten muss geweckt werden, um ihnen den Nutzen eines Auslandsaufenthaltes nahe zu bringen.
Ziel des Projektes war es, die allgemeine Vorgehensweise, die Durchführung von Auslandspraktika für Lehrer und Ausbilder, Trägerorganisation sowie Studenten und Unternehmen in einem einfachen Handbuch zu erläutern und damit den Unternehmen, Auszubildenden und Ausbildern die Teilnahme am EU-Mobilitätsprogramm zu erleichtern. Gleichzeitig ist vorgesehen, Maßnahmen für die Qualitätskontrolle der Praktika entsprechend regionalen und allgemeinen europäischen Bestimmungen festzulegen. Auf diese Weise soll die Anzahl der erfolgreichen Teilnahmen am Mobilitätsprogramm erhöht werden.
In jedem der zehn beteiligten europäischen Länder wurden wichtigste Verantwortlichen für Berufsausbildungspraktika für die Mitarbeit in einer lokalen Arbeitsgruppe gewonnen: Ausbilder, Leiter von Ausbildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen für die Berufsausbildung, Gewerkschaften und Transfereinrichtungen. Die in den Arbeitsgruppen diskutierten Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Ausbildungspraktika wurden in das Handbuch integriert, um den jeweiligen nationalen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Das Handbuch ist in der jeweiligen Landessprache auf der Internetseite des Projektes verfügbar.
Die Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH führte gemeinsam mit der Handwerkskammer Dresden am 16.06.2009 eine Informationsveranstaltung „Rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika“ durch.
Steckbrief
- Zeitraum: 2008 – 2010
- Fördermittelgeber: Europäische Union
- Budget: 191.265 €
- Webseite: www.Q-Placements.eu
Projektpartner
- Industrie- und Handelskammer Terrassa (ES), www.cambraterrassa.es
- Stadtverwaltung Terrassa, Abteilung Bildung und Berufsausbildung (ES), https://www.terrassa.cat/
- Plantijn Universitätscollege, Antwerpen (BE), http://www.plantijn.be/
- Industrie- und Handelskammer Dobrich (BG), www.cci.dobrich.net
- Industrie-, Handels- und Landwirtschaftskammer Timisoara (RO), www.cciat.ro
- Industrie- und Handelskammer Plovdiv (BG), https://pcci.bg/new/en/
- Industrie- und Handelskammer Slowenien (SL)
- Stiftung zur Förderung von Unternehmen Lodz (PL), www.frp.lodz.pl