Ab heute müssen alle Mitgliedstaaten die 2019 angenommenen EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige anwenden. Diese Vorschriften enthalten Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub und legen zusätzliche Rechte fest, wie z. B. das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Dies soll die Menschen dabei unterstützen, ihre berufliche Karriere und ihr Familienleben unter einen Hut zu bringen, ohne auf eines von beiden verzichten zu müssen. Diese Rechte, die zusätzlich zu dem bestehenden Recht auf Mutterschaftsurlaub gewährt werden, sind eine Errungenschaft im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte und stellen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit dar.
Mit der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll sowohl (i) die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt als auch (ii) die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und von flexiblen Arbeitsregelungen gesteigert werden. Insgesamt ist die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU um 10,8 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Darüber hinaus arbeiten nur 68 % der Frauen mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen im Vergleich zu 81 % der Männer mit denselben Verpflichtungen. Die Richtlinie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich um Angehörige zu kümmern, die Unterstützung benötigen, sodass Eltern und pflegende Angehörige ihren Beruf und ihr Privatleben miteinander vereinbaren können.
Weitere Informationen: Neue Rechte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der EU treten in Kraft