Kreislaufwirtschaft: Kommission ergreift Maßnahmen zur Verringerung der Abfälle aus Einwegkunststoffartikeln

Die Kommission leitet heute rechtliche Schritte gegen elf Mitgliedstaaten ein und fordert sie auf, die Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zu beschleunigen, um die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verringern. Belgien, Dänemark, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien und Finnland haben der Kommission nicht die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen mitgeteilt.

Einwegkunststoffartikel sammeln sich in unseren Meeren und Ozeanen und an unseren Stränden an. Sie gelangen mit höherer Wahrscheinlichkeit in unsere Meere als wiederverwendbare Optionen, da sie lediglich einmal und nur für einen kurzen Zeitraum verwendet werden, bevor sie weggeworfen werden. Kunststoffe sind zwar ein bequemes, nützliches und wertvolles Material, doch Kunststoffabfälle verursachen Umweltschäden und wirken sich negativ auf unsere Wirtschaft aus.  Bei mehr als 80 % der Abfälle im Meer handelt es sich um Kunststoffe, die der Umwelt schaden und insbesondere zu einer unmittelbaren Schädigung von Meerestieren und Vögeln führen. Wenn sie sich auflösen und Mikroplastik freigesetzt wird, können die Kunststoffe auch in die menschliche Nahrungskette gelangen. Nachteilige Auswirkungen der Kunststoffabfälle auf die Wirtschaft sind in Branchen wie Tourismus, Fischerei und Schifffahrt zu beobachten.

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