Förderung für Gründer in Vorgründungsphase wird fortgesetzt

Der Freistaat Sachsen unterstützt auch in der aktuellen Förderphase bis 2027 Existenzgründungen in der Vorgründungsphase. Dafür stehen für diese frühe Phase zwei Förderprogramme zur Verfügung:

Förderprogramm „Gründungsberatung“

Existenzgründer erhalten einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen, damit Entscheidungen zur Gründung gut vorbereitet getroffen werden können. Das Pro-gramm finanziert für Neugründungen Beraterhonorare mit einem Tagessatz von 400 Euro je Tagwerk für max. fünf Tagwerke.

Programm „Technologiegründungs-Stipendium“

Maximal drei Mitglieder eines Gründungsteams, die ein innovatives Unternehmen aus der Wissenschaft gründen möchten können für bis zu zwölf Monate die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes beantragen. Förderfähig sind natürliche Personen, Studenten, Absolventen oder wissenschaftliches Personal mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen. Die max. drei Mitglieder des Gründungsteams müssen über unterschied-liche Fachkompetenzen verfügen, davon ein Mitglied über kaufmännische Kenntnisse.

Einen Überblick über sächsische Förderhilfen für Unternehmen ermöglicht u. a. dieses Strukturbild:

Quelle: SAB Sachsen