EU verabschiedet sechstes Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Kommission begrüßt die Verabschiedung des sechsten Pakets restriktiver Maßnahmen gegen Russland. Sanktionen gehören zu den sichtbarsten, unmittelbarsten und wirkungsvollsten Reaktionen der EU auf den brutalen und unprovozierten Angriff Russlands auf die Ukraine, der mit systemischer Gewalt und Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung einhergeht. Mit diesem Paket werden auch weitere Sanktionen gegen Belarus wegen seiner Beteiligung an diesem Angriff verhängt. In Verbindung mit den fünf vorangegangenen Paketen sind die heute verabschiedeten Sanktionen äußerst weitreichend. Sie zielen darauf ab, Russland wirtschaftlich noch stärker unter Druck zu setzen und seine Möglichkeiten, gegen die Ukraine Krieg zu führen, auszuhöhlen. Wie bei früheren Sanktionspaketen wurden die Maßnahmen mit internationalen Partnern abgestimmt.

Das heute vorgelegte Paket enthält ein vollständiges Verbot der Einfuhr von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg. Dies betrifft 90 % unserer derzeitigen Ölimporte aus Russland. Für die Einführung des Verbots gelten bestimmte Übergangszeiträume, damit sich der Sektor und die Weltmärkte anpassen können, sowie eine vorübergehende Ausnahme für Pipeline-Rohöl, um sicherzustellen, dass die Nutzung russischen Öls in geordneter Weise auslaufen kann. Dies wird der EU und ihren Partnern die Sicherung alternativer Bezugsquellen ermöglichen und die Auswirkungen auf die Weltmarktpreise für Öl so gering wie möglich halten.

Was Ausfuhrbeschränkungen angeht, so enthält das heutige Paket Beschränkungen für Chemikalien, die bei der Herstellung chemischer Waffen verwendet werden könnten.

Von den Sanktionen abgesehen, hat die EU deutlich gemacht, dass eine größere Unabhängigkeit von russischen Energieeinfuhren dringend geboten ist. Die Kommission hat am 18. Mai 2022 ihren REPowerEU-Plan angenommen, der auf eine schnellstmögliche Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland und die Bewältigung der Klimakrise abzielt.

Auf der Grundlage eines Vorschlags des Hohen Vertreters hat die EU heute auch hochrangige Militärangehörige und andere Personen, die in Butscha Kriegsverbrechen begangen oder die unmenschliche Belagerung der Stadt Mariupol zu verantworten haben, in die Sanktionsliste aufgenommen. Ferner hat sie Organisationen einbezogen, die im Militärbereich tätig sind und Ausrüstung und Software herstellen, die für die Angriffe Russlands gegen die Ukraine verwendet werden. Zudem wurden Persönlichkeiten aus der Politik, Propaganda-Akteure, Geschäftsleute und Personen mit engen Verbindungen zum Kreml aufgenommen.

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