Die Kommission unternimmt einen wichtigen Schritt gegen Elektronikabfälle und Unannehmlichkeiten, die für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte entstehen. Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden. Die Kommission schlägt nun Rechtsvorschriften vor, um für ein einheitliches Ladegerät für alle einschlägigen Geräte zu sorgen.
Mit dem präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert: USB-C wird zur Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Dies bringt mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten, wodurch wiederum der ökologische und digitale Wandel unterstützt wird.
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