Der Bund hat die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen bis ins Jahr 2022 verlängert. Davon profitieren auch sächsische Unternehmen und Soloselbstständige, die von den Maßnahmen der bis 12. Dezember 2021 geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung betroffen sind – etwa Händler auf Weihnachtsmärkten.
Weitere Infomationen zur Unterstützung der sächsischen Wirtschaft erhalten Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung Sachsen.