Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängern

Da Russland seine illegalen Angriffe fortsetzt und die Lage in der Ukraine weiterhin instabil ist, schlägt die Kommission vor, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor Russlands Aggression gegen die Ukraine fliehen, um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 zu verlängern. Dies wird denjenigen, die vorübergehenden Schutz genießen, und den Mitgliedstaaten Rechtssicherheit bieten und sicherstellen, dass in der gesamten EU weiterhin dieselben Schutzstandards gelten. Mehr Details hier.