Der Europatag und die Entstehung der Europäischen Union

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs standen die europäischen Staaten vor der Frage, wie man eine Friedensordnung schaffen könnte. Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Gründung einer Union vor, die eigene Zuständigkeiten erhalten und die europäischen Kohleindustrien (= Energie) und Stahlindustrien (= Wiederaufbau, aber auch Rüstung) gemeinsam verwalten und überwachen sollte. Durch diese Zusammenarbeit sollten zum einen die Kräfte der Mitgliedstaaten für den Wiederaufbau Europas gebündelt werden, zum anderen würde eine gegenseitige Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten gewährleisten, dass kein Land heimlich aufrüstet und somit andere europäische Staaten gefährdet. Diese erste europäische Gemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) oder auch Montanunion, wurde 1952 gegründet. Diesen Weg ging man in den folgenden Jahren und Jahrzehnten weiter und konnte so den „Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas“ (EU-Vertrag) voranbringen. Im Laufe der Jahre wurde die europäische Integration sowohl vertieft als auch erweitert. Im Jahr 1952 entstand die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), 1958 zusätzlich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Das waren drei Gemeinschaften mit denselben Mitgliedern, die nebeneinander arbeiteten. 1965 wurden die drei Gemeinschaften zu den „Europäischen Gemeinschaften“ (EG) zusammengefasst. Mit dem Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, wurden die drei Gemeinschaften zur „Europäischen Union“.